
Im Arbeitsrecht ist über § 46 Abs. 2 ArbGG die Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO zulässig. Bei der Kündigungsschutzklage ist aber § 4 KSchG einschlägig. Nur wenn weitere Kündigungen zu befürchten sind, kann zusätzlich ein Antrag auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis über den Termin der letzten mündlichen Verhandlung hinaus be...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/feststellungsklagearbrecht.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.